ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN TEILNAHME AN DER BOLD OPTICAL FAIR
Version: Verschärft – Januar 2026
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jede Teilnahme an Messen, Ausstellungen und anderen Veranstaltungen, die von Bold Optical Fair BV (im Folgenden die Organisation) organisiert werden.
ARTIKEL 1 – DEFINITIONEN
1.1 Organisation: Bold Optical Fair BV, Handelskammer 84613017, mit Sitz in Lijnden, Niederlande.
1.2 Veranstaltung: jede Veranstaltung, Messe oder Ausstellung, die von der Organisation organisiert wird.
1.3 Teilnehmer: jede natürliche oder juristische Person, deren Registrierung von der Organisation akzeptiert wurde.
1.4 Bewerber: Die Person, die sich für die Teilnahme an der Veranstaltung anmeldet.
1.5 Anmeldeformular: das (digitale) Formular, mit dem die Teilnahme beantragt wird.
1.6 Teilnahmevereinbarung: die Vereinbarung zwischen der Organisation und dem Teilnehmer.
1.7 Teilnahmegebühr: alle vom Teilnehmer zu zahlenden Beträge, einschließlich Standmiete, Anmeldegebühren, Werbung und zusätzlichen Dienstleistungen.
1.8 Allgemeine Geschäftsbedingungen: diese Bedingungen.
1.9 Spezifische Bedingungen: zusätzliche Bedingungen pro Event.
1.10 Vorbereitungsdatum: der erste offizielle Vorbereitungstag der Veranstaltung, wie von der Organisation mitgeteilt.
1.11 Webshop: die Online-Bestellumgebung der Organisation, für die separate Bedingungen gelten.
ARTIKEL 2 – REGISTRIERUNG UND VERTRAG
2.1 Die Registrierung erfolgt ausschließlich über das offizielle Anmeldeformular und ist bindend.
2.2 Die Teilnahmevereinbarung wird nach schriftlicher (digitaler) Bestätigung durch die Organisation abgeschlossen.
2.3 Der Antragsteller erklärt, befugt zu sein, diese Vereinbarung abzuschließen.
2.4 Durch die Registrierung erklärt der Antragsteller, diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zuzustimmen.
2.5 Die Organisation behält sich das Recht vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die bereits gezahlten Beträge werden in diesem Fall erstattet.
2.6 Wünsche bezüglich des Standorts sind nicht bindend.
2.7 Wird die Kapazität überschritten, kann eine Warteliste verwendet werden.
ARTIKEL 3 – KÜNDIGUNG DURCH TEILNEHMER
3.1 Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
3.2 Eine nicht erstattungsfähige Anzahlung von mindestens 500 € ist bei der Registrierung fällig.
3.3 Im Falle einer Stornierung sind folgende Kosten fällig, berechnet auf den Gesamtbetrag der Rechnung:
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Mehr als 185 Tage vor dem Ansammlungsdatum: 15 %
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185 bis 125 Tage vor dem Anrechnungsdatum: 50 %
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124 bis 63 Tage vor dem Ansammlungsdatum: 75 %
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62 Tage oder weniger bis zum Ansammlungsdatum: 100 %
3.4 Diese Kosten beinhalten auch zusätzliche Optionen und Werbedienstleistungen.
3.5 Registrierungsgebühren sind niemals erstattungsfähig.
3.6 In Ausnahmefällen kann die Organisation eine teilweise Rückerstattung mit mindestens 25 % des einbehaltenen Gesamtbetrags beschließen.
3.7 Bestellungen über den Webshop unterliegen separaten Bedingungen und sind nicht vollständig erstattungsfähig. Nachweislich entstandene Kosten werden immer einbehalten.
ARTIKEL 4 – ÄNDERUNG ODER ABSAGE DER VERANSTALTUNG
4.1 Im Falle besonderer Umstände kann die Organisation Datum, Ort oder Einrichtung ändern oder die Veranstaltung absagen.
4.2 Im Falle einer Stornierung durch die Organisation wird eine Rückerstattung bereits gezahlter Beträge abzüglich der Registrierungskosten und nachweisbaren Kosten gewährt.
4.3 Die Organisation haftet nicht für weitere Schäden.
ARTIKEL 5 – VERHALTEN, PROGRAMM UND MEDIEN
5.1 Die Organisation kann Stände, Materialien oder Ausdrücke ablehnen oder entfernen, wenn diese dem Charakter oder der Sicherheit der Veranstaltung widersprechen.
5.2 Teilnehmer erteilen die Erlaubnis zur Nutzung von Foto- und Videomaterial, auf dem sie oder ihr Stand sichtbar sind, zu Werbezwecken, ohne Anspruch auf Entschädigung.
ARTIKEL 6 – ZAHLUNG
6.1 Rechnungen müssen vor Fälligkeitsdatum vollständig bezahlt werden.
6.2 Verspätete Zahlung berechtigt die Organisation, die Teilnahme ohne Rückerstattung abzulehnen.
6.3 Einwände gegen Rechnungen müssen innerhalb von 14 Tagen schriftlich gemeldet werden.
6.4 Bei verspäteter Zahlung sind gesetzliche Zinsen zuzüglich 15 % Inkassokosten fällig.
ARTIKEL 7 – BODENBAU UND NUTZUNG
7.1 Standentwürfe müssen rechtzeitig zur Genehmigung eingereicht werden.
7.2 Nichteinhaltung kann zu einem Ausschluss ohne Rückerstattung führen.
7.3 Das Nichtbesetzen des Standes rechtzeitig führt zum Verlust der Rechte.
ARTIKEL 8 – ABRISS UND SCHÄDEN
8.1 Der Standplatz muss sauber und im ursprünglichen Zustand gelassen werden.
8.2 Der Schaden wird vollständig vom Teilnehmer recuperiert.
8.3 Verlassene Waren werden auf Kosten und Risiko des Teilnehmers entfernt.
ARTIKEL 9 – HAUSREGELN
9.1 Untervermietung oder Übertragung des Standes ist ohne schriftliche Genehmigung verboten.
9.2 Belästigung, unsichere Situationen und unbefugte Aktivitäten sind verboten.
9.3 Die Verteilung von Speisen und Getränken ist nur gemäß den Standortbedingungen erlaubt.
ARTIKEL 10 – GEISTIGES EIGENTUM
10.1 Verletzende Waren sind verboten.
10.2 Ein Nachweis der Rechte muss auf Anfrage eingereicht werden.
10.3 Alle Rechte bezüglich der Veranstaltung liegen bei der Organisation.
ARTIKEL 11 – WERBEMATERIAL
11.1 Die Teilnehmer sind für die pünktliche Lieferung verantwortlich.
11.2 Die Organisation haftet nicht für Fehler oder Auslassungen.
ARTIKEL 12 – HAFTPFLICHT UND VERSICHERUNG
12.1 Die Teilnahme erfolgt vollständig auf eigenes Risiko.
12.2 Die Organisation haftet nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
12.3 Die Haftung ist jederzeit auf den von der Versicherung gezahlten Betrag oder das Maximum des vom Teilnehmer gezahlten Teilnahmebetrags beschränkt.
12.4 Die Haftung für indirekte, folgenreiche Gewinnverluste oder Reputationsschäden ist ausgeschlossen.
12.5 Der Teilnehmer entschädigt die Organisation gegen Ansprüche Dritter.
12.6 Der Teilnehmer ist verpflichtet, eine angemessene Versicherung abzuschließen.
ARTIKEL 13 – VERSÄUMNIS BEI DER NACHFÜLLUNG VON VERPFLICHTUNGEN
Im Falle eines Verstoßes gegen diese Geschäftsbedingungen kann die Organisation die Teilnahme beenden, den Zugang verweigern, Kosten zurückfordern und eine zukünftige Teilnahme ablehnen.
ARTIKEL 14 – ÄNDERUNG DER GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
14.1 Die für die Teilnahmevereinbarung geltenden Bedingungen gelten zum Zeitpunkt der Registrierung.
14.2 Änderungen gelten nur für zukünftige Registrierungen, es sei denn, Änderungen sind aufgrund von Gesetz oder höherer Gewalt notwendig.
14.3 Allgemeine Bedingungen des Teilnehmers sind ausgeschlossen.
ARTIKEL 15 – STREITIGKEITEN
15.1 Diese Geschäftsbedingungen werden durch niederländisches Recht geregelt.
15.2 Streitigkeiten werden ausschließlich dem zuständigen Gericht in Amsterdam vorgelegt.
ARTIKEL 16 – HÖHERE GEWALT
16.1 Im Falle höherer Gewalt ist die Organisation nicht verpflichtet, eine Entschädigung zu zahlen.
16.2 Nachweislich entstandene Kosten können einbehalten oder erneut berechnet werden.
16.3 Volle Rückerstattungen sind ausgeschlossen.
Diese Geschäftsbedingungen erheben alle bisherigen Versionen.