ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN TEILNAHME AN DER BOLD OPTICAL FAIR

Version: Januar 2025

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Teilnahme an Messen, Ausstellungen und anderen Veranstaltungen, die von Bold Optical Fair BV (im Folgenden die Organisation) organisiert werden.

ARTIKEL 1 – DEFINITIONEN
1.1 Organisation: Bold Optical Fair BV, registriert bei der Handelskammer unter der Nummer 84613017, gelegen in der Lijnderdijk 199, 1175 KE Lijnden, Niederlande.
1.2 Veranstaltung: jede Messe, Ausstellung oder andere Veranstaltung, die von der Organisation organisiert wird.
1.3 Teilnehmer: jede natürliche oder juristische Person, deren Registrierung für die Veranstaltung akzeptiert wurde (eine automatische Bestätigungs-E-Mail vom System gilt ebenfalls als Annahme der Teilnahme) und die eine Teilnahmevereinbarung mit ihr abgeschlossen hat.
1.4 Anmeldeformular: das digitale oder schriftliche Formular, mit dem sich ein Bewerber für die Veranstaltung anmeldet.
1.5 Antragsteller: jede natürliche oder juristische Person, die sich für die Teilnahme an der Veranstaltung registriert.
1.6 Teilnahmevereinbarung: die Vereinbarung, die zwischen der Organisation und dem Teilnehmer nach Annahme des Registrierungsformulars abgeschlossen wird.
1.7 Teilnahmekosten: der Gesamtbetrag, den der Teilnehmer der Organisation für Standmiete, Promotion (wie Website und Banner) und zusätzliche Dienstleistungen schuldet.
1.8 Allgemeine Geschäftsbedingungen: Dieses Dokument, das Teil der Teilnahmevereinbarung ist.
1.9 Spezifische Bedingungen: zusätzliche Regeln oder Bestimmungen pro Event.
1.10 Online-Shop: Bestellungen über Bold-onlineshop.nl denselben Bedingungen aufgegeben werden.

ARTIKEL 2 – REGISTRIERUNG UND ANNAHME
2.1 Die Registrierung erfolgt nur über das offizielle Anmeldeformular und ist bei der Einreichung bindend.
2.2 Bedingte Einträge sind nur mit schriftlicher Zustimmung der Organisation gültig.
2.3 Der Antragsteller garantiert die Richtigkeit aller bereitgestellten Informationen und erklärt sich berechtigt, den Vertrag abzuschließen.
2.4 Durch Einreichen des Registrierungsformulars stimmt der Antragsteller diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zu. Diese digitale Vereinbarung ist rechtlich bindend.
2.5 Die Teilnahmevereinbarung wird geschlossen, sobald die Organisation die Registrierung schriftlich bestätigt.
2.6 Die Organisation behält sich das Recht vor, eine Registrierung ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Alle Vorauszahlungen werden dann zurückerstattet.
2.7 Die Wünsche der Teilnehmer bezüglich des Standorts werden berücksichtigt, können aber nicht garantiert werden.
2.8 Wird die Kapazität überschritten, kann die Registrierung auf eine Warteliste gesetzt werden.

ARTIKEL 3 – KÜNDIGUNG DURCH TEILNEHMER
3.1 Eine Kündigung muss schriftlich mitgeteilt werden. Es fallen folgende Stornierungsgebühren an:

  • Bis zu 225–185 Tage für den Aufbau: 15 % des Rechnungsbetrags (mit mindestens 500 Euro Anzahlung)
  • 184–124 Tage: 50 %
  • 123–62 Tage: 75 %
  • 61 Tage oder weniger: 100 %

3.2 Diese Prozentsätze beinhalten zusätzliche Optionen (wie Promotion, zusätzliche Banner, Online-Sop-Bestellungen). Die Anmeldegebühren sind nicht erstattungsfähig.
3.3 In Ausnahmefällen, die außerhalb der Kontrolle des Teilnehmers liegen, kann die Organisation entscheiden, eine teilweise Rückerstattung mit mindestens 25 % Abzug zu gewähren.
3.4 Bestellungen über Bold-onlineshop.nl werden niemals vollständig erstattet. Bereits entstandene Kosten werden von der Rückerstattung abgezogen.

ARTIKEL 4 – ÄNDERUNGEN ODER ABSAGEN DER VERANSTALTUNG
4.1 Die Organisation kann in Ausnahmefällen das Datum, den Aufbau oder den Ort der Veranstaltung ändern oder die Veranstaltung absagen. In solchen Fällen kann keine Entschädigung geltend gemacht werden.
4.2 Im Falle einer Stornierung werden alle Zahlungen (sofern möglich) – mit Ausnahme bereits entstandener Anmeldegebühren und bereits entstandenen Kosten – innerhalb von 60 Tagen zurückerstattet.
4.3 Etwaige Rückerstattungen werden proportional entsprechend der reservierten Tribünengröße gewährt.

ARTIKEL 5 – VERHALTEN UND PROGRAMM
5.1 Die Organisation behält sich das Recht vor, Materialien oder Stande ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder zu entfernen.
5.2 Die Organisation darf Foto- und Videomaterial der Veranstaltung, einschließlich der Teilnehmer, zu Werbezwecken verwenden. Die Teilnehmer erteilen dafür die Erlaubnis.

ARTIKEL 6 – ZAHLUNG
6.1 Die Teilnahmegebühren müssen vor dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitstermin vollständig bezahlt werden.
6.2 Rechnungen werden vor der Veranstaltung in einer einmaligen Summe abgerechnet.
6.3 Einwände gegen eine Rechnung müssen schriftlich innerhalb von 30 Tagen eingereicht werden, andernfalls gilt die Rechnung als angenommen.
6.4 Bei verspäteter Zahlung sind gesetzliche Zinsen zuzüglich 15 % Inkassokosten fällig.

ARTIKEL 7 – AUFBAU UND GENEHMIGUNG DES STANDES
7.1 Die Teilnehmer müssen ihre Standentwürfe rechtzeitig zur Genehmigung einreichen.
7.2 Im Falle einer Nichteinhaltung kann die Teilnahme ohne Anspruch auf Rückerstattung verweigert werden.
7.3 Das Versäumnis, den Stand rechtzeitig aufzustellen oder zu besetzen, führt zum Verlust von Rechten ohne Entschädigung.

ARTIKEL 8 – ABRISS UND SCHÄDEN
8.1 Die Stande müssen innerhalb des angegebenen Zeitraums demontiert und die Oberfläche in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden.
8.2 Schäden an Ort oder Infrastruktur gehen auf Kosten des Teilnehmers.
8.3 Verlassene Waren können auf Kosten und Risiko des Teilnehmers entfernt oder gelagert werden.

ARTIKEL 9 – HAUSREGELN
9.1 Teilnehmer dürfen ihren Stand nicht an Dritte vermieten, ihn nicht geschlossen halten oder während der Öffnungszeiten unbeaufsichtigt lassen (sofern nicht anders vereinbart).
9.2 Belästigung, unlauterer Wettbewerb und unsichere Situationen sind verboten.
9.3 Schallverstärkung, Feuer, gefährliche Stoffe und die Verteilung außerhalb des Stands sind nur mit schriftlicher Genehmigung erlaubt.
9.4 Der Konsum und die Verteilung von Speisen und Getränken unterliegen den Bedingungen des Veranstaltungsorts.
9.5 Rauchen und die Nutzung von E-Zigaretten sind im Gebäude verboten.

ARTIKEL 10 – GEISTIGES EIGENTUM
10.1 Die Präsentation oder der Verkauf rechtsverletzender Waren ist verboten.
10.2 Auf Anfrage muss ein Eigentums- oder Lizenznachweis vorgelegt werden.
10.3 Alle geistigen Eigentumsrechte der Veranstaltung gehören der Organisation.

ARTIKEL 11 – KATALOG / WEBSEITE
11.1 Die Teilnehmer sind für die rechtzeitige und korrekte Lieferung von Werbematerialien verantwortlich. Verspätete oder unvollständige Lieferung führt zu einem Ausschluss ohne Rückerstattung.
11.2 Die Organisation haftet nicht für Fehler oder Auslassungen.

ARTIKEL 12 – HAFTPFLICHT UND VERSICHERUNG
12.1 Die Güter gehen auf eigenes Risiko des Teilnehmers bei der Veranstaltung.
12.2 Der Teilnehmer ist allein für die Lizenzierung und Einhaltung der Gesetze verantwortlich.
12.3 Die Organisation haftet nicht für Schäden, außer aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
12.4 Die Teilnehmer sind verpflichtet, sich selbst und ihr Eigentum angemessen zu versichern.
12.5 Der Teilnehmer entschädigt die Organisation gegen Ansprüche Dritter.

ARTIKEL 13 – VERSÄUMNIS BEI DER NACHFÜLLUNG VON VERPFLICHTUNGEN
13.1 Im Falle eines Verstoßes gegen die Geschäftsbedingungen kann die Organisation:

  • Beendigung der Teilnahmevereinbarung;
  • Den Zugang zum Event verweigern;
  • Entfernung oder Lagerung von Waren auf Kosten des Teilnehmers;
  • Den Teilnehmer von zukünftigen Veranstaltungen ausschließen;
  • Inkassokosten und Schadensersatz.

ARTIKEL 14 – ENDBESTIMMUNGEN
14.1 Wird eine Bestimmung als ungültig befunden, bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft.
14.2 Allgemeine Bedingungen des Teilnehmers sind ausgeschlossen.
14.3 Im Falle eines Konflikts gelten die spezifischen Geschäftsbedingungen.
14.4 Diese Bedingungen können in der Zwischenzeit geändert werden. Die geänderte Version ist nach der Veröffentlichung bindend.
14.5 Einwände gegen Änderungen müssen innerhalb von 5 Werktagen nach Veröffentlichung eingereicht werden.

ARTIKEL 15 – STREITIGKEITEN
15.1 Diese Geschäftsbedingungen werden durch niederländisches Recht geregelt.
15.2 Streitigkeiten werden dem zuständigen Gericht in Amsterdam vorgelegt.
15.3 Die Teilnehmer wählen ihren Wohnsitz an der Adresse von Bold Optical Fair BV.

ARTIKEL 16 – HÖHERE GEWALT
16.1 Im Falle von höherer Gewalt (wie Pandemie, Krieg, Naturkatastrophen, staatliche Maßnahmen, Terroranschläge) haftet die Organisation nicht für Nichterfüllung.
16.2 Die Organisation kann anfallende Kosten einbehalten oder weiterhin berechnen.
16.3 Es wird keine vollständige Rückerstattung gewährt; je näher am Ereignis, desto höher der Abzug.

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